Gefahrstoff: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gefahrstoffe''' oder gefährliche Zubereitungen (Stoffgemische) sind gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO §3a, 1) Stoffe, die:
'''Gefahrstoffe''' oder gefährliche Zubereitungen (Stoffgemische) sind gemäß [[Gefahrstoffverordnung]] (GefStoffVO §3a, 1) Stoffe, die:
:explosionsgefährlich, hochentzündlich, leicht entzündlich, brandfördernd,  
:explosionsgefährlich, hochentzündlich, leicht entzündlich, brandfördernd,  
:sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, sensibilsierend, reizend, umweltgefährlich sind.  
:sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, sensibilsierend, reizend, umweltgefährlich sind.