Bundesnetzagentur: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bundesnetzagentur ist zudem zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz sowie Aufsichtsstelle für die elektronischen Vertrauensdienste im Sinne der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS-VO), im Einzelnen für die Bereiche elektronische Signatur, elektronische Siegel, elektronische Zeitstempel und Zustellung elektronischer Einschreiben.
Die Bundesnetzagentur ist zudem zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz sowie Aufsichtsstelle für die elektronischen Vertrauensdienste im Sinne der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS-VO), im Einzelnen für die Bereiche elektronische Signatur, elektronische Siegel, elektronische Zeitstempel und Zustellung elektronischer Einschreiben.


=== Über die Agentur ===
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