Untergeordnete Gebäude
Gemäß dem Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks sind z.B. folgende Gebäude als untergeordnete Gebäude einzustufen: Carport, Scheunen, Lagerschuppen
Solche Gebäude haben einen geringeren Schutzbedarf bezogen auf die Regensicherheit.
Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit (s. Erhöhte Anforderung) sind im Einzelfall zu vereinbaren.